home Panorama Illegale Sendeanlage: Bundesnetzagentur fordert Eltern zur Vernichtung der Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ auf

Illegale Sendeanlage: Bundesnetzagentur fordert Eltern zur Vernichtung der Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ auf

Die Bitte, das Spielzeug der Kinder zu zerstören, werden bisher wohl die wenigsten Eltern erhalten haben. Trotzdem fordert die Bundesnetzagentur genau das jetzt von Erwachsenen, die ihrem Nachwuchs die Spielzeugpuppe „My Friend Cayla“ gekauft haben. Das Problem: Cayla ist nach Ansicht der Behörde ein illegales Überwachungssystem.

Unzureichende Sicherheit macht Spionage möglich

INFO-BOX:
Vernichtungsnachweis
Die Bundesnetzagentur kann beim Besitz, der Herstellung, der Einfuhr oder dem Vertrieb illegaler Sendeanlagen nach §90 TKG im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens deren Vernichtung verlangen. Hierüber muss ein Vernichtungsnachweis geführt werden. Weitere Informationen sowie das erforderliche Formular erhalten Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“.
mehr dazu
Auf diese Idee dürften die Eltern beim Kauf nicht gekommen sein. Schließlich verspricht der Hersteller eher, eine gute Spielkameradin zu produzieren, die etwas mehr als eine gewöhnliche Puppe kann (siehe Werbevideo am Ende des Textes). Cayla ist mit einem Mikrofon und einem Lautsprecher ausgestattet, die es ihr erlauben, zu reden und auf Fragen zu antworten. Hier liegt einer der Knackpunkte des Verbots: Stellt das Kind eine Frage, muss die Puppe über eine Internetverbindung mit dem Server des Herstellers in Kontakt treten, um die korrekte Antwort herauszufinden. Weil Cayla selbst nicht internetfähig ist, erfolgt die Kommunikation über eine Smartphone-App, mit der sich die Puppe via Bluetooth verbindet.

Wie Tests gezeigt haben, ist diese Verbindung nicht ausreichend geschützt. Einem Jura-Studenten, der mit einem Rechtsgutachten das Verbotsverfahren ins Rollen brachte, gelang es, diese Verbindung auch über mehrere Räume hinweg anzuzapfen. Seiner Meinung nach fehlen die notwendigen Sicherheitsmechanismen. Einer, der vom Hersteller vorgesehen ist, lässt sich zudem problemlos deaktivieren. Ist das Mikrofon eingeschaltet, soll eigentlich die Halskette der Puppe leuchten und verraten, dass Gespräche mitgeschnitten werden könnten. Diese Funktion lässt sich aber über die Cayla-App abschalten. Dadurch ist es nach Ansicht des Studenten Fremden möglich, die Puppenbesitzer auszuspionieren oder aktiv mit ihnen zu kommunizieren, was die Puppe zu einer gesetzeswidrigen getarnten, sendefähigen Anlage macht.

Illegale Abhöranlage in alltäglichem Gewand

Zu diesem Schluss kommen auch die Verantwortlichen bei der Bundesnetzagentur und folgen dem in Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgegeben Verbot. Diesem zufolge ist es nicht erlaubt, Geräte zu besitzen, herzustellen, zu verkaufen oder einzuführen, die als Alltagsgegenstände verkleidet und dazu geeignet sind, andere abzuhören. Dabei ist es egal, was für ein Gegenstand das ist. Es könne sich auch um einen Aschenbecher oder Feuermelder handeln, kommentierte ein Sprecher der Behörde die Entscheidung. Nach eigener Aussage steht die Bundesnetzagentur mit Händlern in Verbindung, um die Puppe aus dem Verkauf nehmen zu lassen. Darüber hinaus fordert man Eltern auf, das Spielzeug unbrauchbar zu machen und baut auf deren Rechtstreue. Konsequenzen brauchen die Käufer nicht befürchten, sie sollten jedoch einen Nachweis über die Vernichtung führen (siehe Info-Box).

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