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SWR-Intendant Boudgoust: Rundfunkgebühren werden spätestens ab 2021 steigen

Die Gebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehören zu den umstrittensten Abgaben in Deutschland. Die jetzt vom SWR-Intendanten Peter Boudgoust ins Gespräch gebrachte Erhöhung des Rundfunkbeitrags dürfte für neuen Diskussionsstoff sorgen. Spätestens 2021 könnte es soweit sein.

Erhöhung soll Inflation ausgleichen

INFO-BOX:
KEF
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die 16 Mitglieder der KEF werden für 5 Jahre von den Ministerpräsidenten der Länder berufen. Die Geschäftsstelle der KEF befindet sich in Mainz. Vorsitzender ist seit 2009 Heinz Fischer-Heidlberger.
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Nach Aussage von Boudgoust wird es dann darum gehen, ob man nach zwölf Jahren ohne Beitragserhöhung die Möglichkeit erhält, die Gebühren zumindest an die allgemeine Preissteigerung – also die Inflation – anzupassen. Auf diesem Weg soll die Stabilität des aktuellen Systems gewährleistet werden. Boudgoust betonte aber auch, dass die Rundfunkanstalten versuchen, die Ausgaben mit neuen Projekten zu senken und wirtschaftlicher zu arbeiten. Dadurch soll der Gebührenanstieg in Grenzen gehalten werden.

Der SWR-Intendant ist nicht der Einzige, der höhere Rundfunkgebühren für möglich hält. Schon im Mai sagte der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, dass angesichts der steigenden Kosten eine Beitragsstabilität nicht gewährleistet werden könne. Genaues ließe sich aber erst sagen, wenn die Zahlen für 2019 und 2020 bekannt seien. Fischer-Heidlberger ging persönlich von einer Erhöhung um mehr als einen Euro aus. Diese Zahl ist nicht neu. Schon 2016 hielt die KEF einen Anstieg auf über 19 Euro nach 2020 für möglich.

Letzte Anpassung 2015 entlastete Beitragszahler

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei monatlich 17,50 Euro pro Haushalt, nachdem dieser im März 2015 von 17,98 Euro auf dieses Niveau abgesenkt wurde. Eine von der KEF für 2016 ins Gespräch gebrachte erneute Senkung auf 17,20 Euro, die mit Überschüssen der Sender begründet wurde, konnte nicht durchgesetzt werden. Die Mehreinnahmen wurden stattdessen als Rücklage verwendet, um eine Gebührensteigerung in den Folgejahren zu vermeiden. Genutzt wird die Abgabe, um die zu den Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio gehörenden Sender zu finanzieren. Diese betreiben derzeit 22 Fern- und 67 Radiosender sowie diverse Online-Auftritte, für die mehr als 25.000 Mitarbeiter tätig sind.

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