home Politik Uploadfilter: Europäischer Rat macht Weg für umstrittenes neues Urheberrecht endgültig frei

Uploadfilter: Europäischer Rat macht Weg für umstrittenes neues Urheberrecht endgültig frei

Die heftige umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten nach dem EU-Parlament heute auch die EU-Staaten im Europäischen Rat dem Vorhaben mehrheitlich zu. Deutschland votierte im Gegensatz zu Luxemburg, Polen, Italien, Finnland, Schweden und den Niederlanden mit Ja. Hätte sich die Bundesrepublik bei der heutige Abstimmung enthalten oder gar gegen die Reform gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zu deren Verabschiedung zustande gekommen. Damit ist jetzt der Weg für die Reform frei. Die Mitgliedsländer haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland will auf Uploadfilter verzichten

INFO-BOX:
Reform
EU-Urheberrecht
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ herunterladen (PDF).
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Nachdem es zuletzt vor allem in Deutschland massive Proteste gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, dass der Einsatz sogenannter Uploadfilter bei der Umsetzung weitestgehend vermieden werden solle. Damit sind Programme gemeint, die geschützte Inhalte bereits beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren sollen. Bis zuletzt arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung, die unter anderem festhalten soll, dass Deutschland die Richtlinie ohne diese Filter umsetzen will. Trotz dieser Versprechungen befürchten Kritiker, dass Plattformen wie Youtube nicht am Einsatz der Uploadfilter vorbeikommen. Artikel 13 (der nun als Artikel 17 im Gesetz steht, siehe auch Info-Box) verpflichtet die Plattformen, schon beim Upload zu prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach Ansicht der Kritiker nur mit Einsatz von Uploadfiltern möglich. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass diese auch legale Inhalte aussortieren. Das käme einer Zensur gleich.

Auch Artikel 11 (im finalen Gesetz Artikel 15) war im Vorfeld umstritten. Dieser sieht ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker besonders Gefahren für kleinere Verlage, die gegenüber Google eine schwächere Verhandlungsposition haben. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht bereits seit 2013 gibt. Dieses führte bisher aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber (CSU) ging dann auch bereits vor der heutigen Abstimmung auf die Kritiker zu. Man müsse nun die Wirkung des neuen Gesetzes abwarten, so Weber gegenüber der „Bild“. Sollte es jedoch wirklich negative Auswirkungen haben, „werden wir es noch einmal überarbeiten.“

Bitkom: Politik verprellt Generation internetaffiner Menschen

Die ersten Reaktionen nach der Abstimmung fielen trotzdem negativ aus. So erklärte der Branchenverband Bitkom, dass die Politik mit dem heutigen Beschluss eine ganze Generation internetaffiner Menschen verprelle, denen nun viele kreative Ausdrucksmöglichkeiten sowie die freie Kommunikation im Internet genommen würden. Der Grünen-Sprecher im EU-Parlament Sven Giegold schrieb auf Facebook: „Die Ablehnung der Uploadfilter von CDU und SPD ist damit völlig unglaubwürdig. In Berlin das Eine sagen und in Brüssel das Andere tun – das ist unredlich!“