home Technik Bundesnetzagentur: StreamOn-Option der Telekom verstößt in Details gegen Netzneutralität und Roaming-Vorschriften

Bundesnetzagentur: StreamOn-Option der Telekom verstößt in Details gegen Netzneutralität und Roaming-Vorschriften

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einzelne Punkte der mobilen Daten-Flatrate „StreamOn“ der Deutschen Telekom untersagt, da diese nach Meinung der Aufsichtsbehörde gegen die Netzneutralität sowie gegen Vorschriften zum Roaming verstoßen. Bei der Tarifoption „StreamOn“ werden bestimmte Dienste wie Spotify, Amazon, Youtube oder Netflix nicht auf das monatliche Datenvolumen eines Tarifs angerechnet. Das Grundprinzip des „Zero-Ratings“ stellte die Bundesnetzagentur in ihrer seit April andauernden Prüfung allerdings nicht infrage.

StreamOn-Datenvolumen wird im Ausland angerechnet

INFO-BOX:
Verbraucherzentrale
Bundesverband
Stellungnahme zu StreamOn
Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine ausführliche Stellungnahme zu den Kritikpunkten an StreamOn hinsichtlich der Netzneutralität abgegeben. Das PDF-Dokument können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ abrufen.
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Unzulässig ist nach Angaben der Behörde unter anderem, dass im „Tarif L“ die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert wird, beim Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom könne zwar die Streaming-Qualität reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Video- und Audiodienste gleich behandeln, andernfalls verstoße das Vorgehen gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. „Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups“, so die Bundesnetzagentur.

Zudem sei es nicht möglich, die „StreamOn“-Option im Ausland nach dem „Roam-like-at-Home“-Prinzip zu nutzen, da im Ausland das durch StreamOn genutzte Datenvolumen auf den jeweiligen Magenta-Tarif angerechnet werde, im Inland die Dienste aber unbegrenzt nutzbar seien. Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, Stellung zu den Vorwürfen der Aufsichtsbehörde zu nehmen oder die angesprochenen Kritikpunkte zu beseitigen. Nach §126 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Behörde andernfalls berechtigt, hohe Bußgelder zu verhängen oder einzelne Dienste komplett zu untersagen.

BNetzA prüft auch kommendes Vodafone-Angebot

Bereits beim Start von StreamOn hatten Verbraucherschützer, Netzaktivisten und Bürgerrechtler die Verletzung der Netzneutralität beklagt. Die Option ermöglicht es Kunden in höherwertigen Telekom-Tarifen, bestimmte Dienste wie Audio- oder Videostreaming ohne Anrechnung auf das jeweilige Datenvolumen zu nutzen. Die beteiligten Dienste müssen dazu einen Kooperationsvertrag mit der Telekom unterzeichnen.

Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage mehrerer Portale mitteile, untersucht sie derzeit auch ein Angebot des Telekom-Konkurrenten Vodafone, der angekündigt hatte, ab 26. Oktober ein StreamOn-ähnliches Angebot in sein Portfolio aufzunehmen. Hierbei können dann Kunden in den Tarifen Red und Young bis zu vier verschiedene Pässe für Video, Musik, Chats und die Nutzung sozialer Medien zu ihrem Tarif hinzubuchen und so Dienste wie WhatsApp, Instagram, Pinterest, Deezer, Amazon Music oder den Facebook Messenger nutzen, ohne dass das dadurch verursachte Datenvolumen auf das Tarifvolumen angerechnet wird.

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