Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten für ungültig erklärt. Die Wahl müsse wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung „in Gänze wiederholt werden“, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger. Die für den 7. Juli geplante Vereidigung Alexander Van der Bellens, der aus der Stichwahl am 22. Mai als knapper Sieger hervorgegangen war, findet damit nicht statt.
1. Zahlreiche Verstöße bei Stimmenauszählung
2. Präsidium des Nationalrates übernimmt Amtsgeschäfte
Zahlreiche Verstöße bei Stimmenauszählung
Nationalrat (AUT) |
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Das Präsidium des Nationalrates ist zur Vertretung des Bundespräsidenten sowohl im Falle einer Verhinderung als auch bei dauernder Vakanz der Stelle des Bundespräsidenten (Rücktritt, Absetzung, Tod) berufen. |
Zahlreiche Wahl-Verantwortliche gaben dabei etliche Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zu, so wurden beispielsweise aus Zeitnot Briefkuverts vorzeitig geöffnet oder Stimmen von nicht befugten Personen ausgezählt. Hinweise auf bewusste Manipulation oder Wahlbetrug wurden allerdings nicht gefunden.
Präsidium des Nationalrates übernimmt Amtsgeschäfte
Schon kurz nach dem Urnengang, bei dem sich der Grüne Alexander Van der Bellen mit rund 31.000 Stimmen Vorsprung gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt hatte, hatte es Berichte über zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gegeben. Die FPÖ hatte daraufhin die Wahl in 94 von 117 Wahlbezirken angefochten. Die Neuwahl soll ersten Berichten zufolge im Frühherbst stattfinden. Da die Amtszeit des scheidenden Bundespräsidenten Heinz Fischer am 8. Juli endet, übernimmt bis zur Wahl eines neuen Amtsinhabers das dreiköpfige Präsidium des Nationalrates, bestehend aus Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Bundespräsidenten-Kandidat Norbert Hofer (FPÖ), kommissarisch dessen Amtsgeschäfte.