Kinder von getrennt lebenden Eltern haben künftig Anspruch auf mehr Unterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat heute die aktualisierte „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt, die als Richtlinie für Unterhaltszahlungen gilt. Sie soll ab dem 1. Januar 2017 bundesweit angewandt werden.
Wie hoch der zu leistende Unterhalt ist, hängt vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ab. Beim Mindestunterhalt, der bis zu einem Einkommen von 1.500 Euro fällig wird, fällt die Erhöhung für Kinder bis fünf Jahre am niedrigsten aus. Ab dem kommenden Jahr haben sie Anspruch auf 342 Euro im Monat, was einem Anstieg von 7 Euro entspricht.
Kinder zwischen sechs und elf Jahren erhalten mindestens 393 Euro (plus 9 Euro), Zwölf- bis 17-Jährigen stehen 460 Euro und damit 10 Euro mehr zu. Den größten Zuwachs erhalten volljährige Kinder, denen laut der neuen Düsseldorfer Tabelle mindestens 527 Euro und somit 11 Euro mehr gezahlt werden sollen.
Wie hoch die tatsächlich zu zahlende Summe ausfällt, hängt außerdem vom Kindergeld ab. Dieses wird zu 50 Prozent auf den Unterhalt angerechnet und beträgt beim ersten Kind aktuell 190 Euro. Bei einem unterhaltspflichtigen Elternteil mit einem Verdienst bis 1.500 Euro netto würde sich der Betrag demnach um 95 Euro reduzieren. Zahlende Väter oder Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren müssten dementsprechend 247 Euro aus eigener Tasche aufbringen. Da die Regierung plant, die finanzielle Unterstützung für Eltern 2017 ebenfalls zu erhöhen, wird die endgültige Entlastung im kommenden Jahr noch etwas höher ausfallen. Aktuell ist von monatlich 2 Euro mehr Kindergeld die Rede.
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