Der Bayerische Rundfunk hat Ende September eine eigene Nachrichten-App unter dem Namen „BR24“ gestartet, die mittlerweile mehr als 150.000 Mal heruntergeladen wurde und nun den Unmut einiger Zeitungsverleger auf sich zieht. In einer Klage wirft man dem BR vor, mit der App den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen.
BR-Apps |
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In einer ersten Stellungnahme erklärte der Bayerische Rundfunk, die Klage noch nicht erhalten zu haben, diese aber eingehend prüfen zu wollen. Darüber, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, zeigte man sich indes überrascht. Nach eigener Darstellung habe man im Vorfeld der App-Veröffentlichung Gespräche mit den Verlagen geführt und dabei nicht den Eindruck einer ablehnenden Haltung gewonnen. Von der Rechtmäßigkeit des Angebots ist man überzeugt.
Die Klage erinnert an einen ähnlichen Streitfall zwischen Verlagen und der ARD um die Tagesschau-App, der bereits seit 2011 verhandelt wird. Auch hier wurde der Vorwurf laut, der öffentlich-rechtliche Sender betätige sich widerrechtlich als Presseerzeuger. In diesem Fall hatten die Klagenden vor dem Bundesgerichtshof erst im April dieses Jahres einen Teilerfolg erzielt, dem zufolge geprüft werden muss, ob eine derartige gebührenfinanzierte App zulässig ist.
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