Weil man die Verbreitung von Windows 10 mit Nachdruck vorantreibt, droht Microsoft sich nun vor Gericht verantworten zu müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält das Vorgehen des Konzerns für ungesetzlich und will rechtliche Schritte einleiten. Zur Begründung verweist man auf unfreiwillige Zwangsdownloads des neuen Systems.
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg zur Praxis des "Zwangsupdates" von Microsoft auf Windows 10. |
In manchen Fällen ist das problematisch. Steht dem Nutzer beispielsweise wenig Festplattenspeicher zur Verfügung, muss er im Anschluss noch stärker haushalten und unter Umständen sogar Funktionseinschränkungen hinnehmen. Auch auf Menschen ohne klassische Internetflatrate können unerwartete Probleme zukommen. Wer etwa über einen LTE-Anschluss im Web unterwegs ist, steht nach dem Download möglicherweise mit aufgebrauchtem Volumen und in der Folgezeit mit einem gedrosselten Anschluss da.
Um dieses Vorgehen zu unterbinden, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die das Unternehmen jedoch nicht akzeptieren wollte. Die Verbraucherschützer wollen den Softwareriesen deshalb im nächsten Schritt vor Gericht bringen. Dieser sieht sich allerdings im Recht. Man beachte die gesetzlichen Anforderungen in den jeweiligen Märkten sehr sorgfältig, heißt es in einer heute gegenüber Medien abgegebenen Stellungnahme. Auf die konkreten Vorwürfe ging Microsoft jedoch nicht ein.
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