Das 14-tägige Rückgaberecht bei Online-Geschäften hängt nicht davon ab, warum man vom Kauf zurücktreten möchte. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden und damit die Rechte der Verbraucher gestärkt. Hintergrund war die Klage eines Mannes gegen einen Matratzenhändler, der im Internet mit einer Tiefstpreisgarantie Kunden lockte.
Urteil |
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Als Reaktion bestand der Mann darauf, die Matratzen zurückgeben, aber auch das lehnte der Händler ab, obwohl die Rückgabe fristgerecht angekündigt worden war. Die Verweigerung begründete man damit, dass das Widerrufsrecht nur in Anspruch genommen werden könne, wenn der Käufer mit der Ware unzufrieden sei. In diesem Fall ginge es jedoch um den Preis, nicht um die Qualität.
Der Kunde zog deshalb vor Gericht und bekam in den Vorinstanzen recht. Weil der Verkäufer das Urteil nicht akzeptieren wollte, ging man zweimalig in Revision und brachte den Streit damit vor den BGH, der die vorherigen Entscheidungen nun bestätigte. Zur Begründung hieß es, das Widerrufsrecht solle dem Verbraucher ein effektives und einfach zu handhabendes Recht zur Lösung von Verträgen geben. Die Gründe, aus denen der Kunde vom Kauf zurücktreten möchte, spielen laut Gesetz keine Rolle und sind deshalb nicht von Belang.
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