Deutsche Post: Portoerhöhung für Standardbriefe 2016 war rechtswidrig

Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Erhöhung des Portos für Standardbriefe war rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent erhöht. Geklagt hatte ein Verband verschiedener Postunternehmen gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post …