BGH: Influencer-Produktbeiträge ohne Werbehinweis können zulässig sein

Influencerinnen und Influencer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen. Voraussetzung dafür ist, dass es nicht zu werblich wird. Das betrifft beispielsweise sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram. Über diese können Nutzer auf Profile von Herstellern oder Marken …