EuGH: Dextro Energy darf seinen Traubenzucker nicht als gesundheitsfördernd bewerben

Dextro Energy darf seine Traubenzuckerblöcke auch in Zukunft nicht als gesundheitsförderndes Produkt bewerben. Eine Klage gegen ein entsprechendes Verbot durch die EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) abgewiesen und damit der EU-Behörde recht gegeben. So will man verhindern, dass Verbraucher durch widersprüchliche Werbebotschaften und Gesundheitsempfehlungen verwirrt werden. Inhaltsverzeichnis 1. EuGH: Kampagne verwirrendes Signal 2. Foodwatch: …