Intersexualität: Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Einführung einer dritten Geschlechtsoption

Künftig soll es im Geburtenregister eine dritte Geschlechtsoption geben. Das beschloss am heutigen Tag das Bundeskabinett in Berlin auf eine Vorgabe des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts aus dem Oktober 2017. Demnach steht bei der Eintragung ins Geburtsregister neben der Option des männlichen oder weiblichen Geschlechts künftig auch die offizielle Bezeichnung „divers“ zur Wahl. Inhaltsverzeichnis 1. Anordnung für …