Elbvertiefung: Bundesverwaltungsgericht bewertet Pläne teilweise als rechtswidrig

Die seit 15 Jahren durch die Stadt Hamburg und dem Bund vorangetriebene Elbvertiefung wird vorerst nicht umgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Plänen heute einen Riegel vorgeschoben, weil Teile nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Am Ende ist das Großprojekt damit aber nicht. Inhaltsverzeichnis 1. Gericht sieht in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf 2. Anpassung an Schiffe …