Väterroulette: Frau verklagt Hotel nach Affäre auf Herausgabe des Namens ihres Lovers

Ein Hotel ist nicht verpflichtet, Namen von Gästen preiszugeben, auch wenn dabei eine Vaterschaft und daraus folgend mögliche Unterhaltsansprüche im Raum stehen. Dies hat jetzt das Amtsgericht München entschieden und damit die Klage einer Mutter aus Halle an der Saale abgewiesen. Diese hatte zusammen mit einem „männlichen Begleiter“ für einige Tage ein Zimmer in einem …