Bundesnetzagentur: StreamOn-Option der Telekom verstößt in Details gegen Netzneutralität und Roaming-Vorschriften
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einzelne Punkte der mobilen Daten-Flatrate „StreamOn“ der Deutschen Telekom untersagt, da diese nach Meinung der Aufsichtsbehörde gegen die Netzneutralität sowie gegen Vorschriften zum Roaming verstoßen. Bei der Tarifoption „StreamOn“ werden bestimmte Dienste wie Spotify, Amazon, Youtube oder Netflix nicht auf das monatliche Datenvolumen eines Tarifs angerechnet. Das Grundprinzip des „Zero-Ratings“ stellte …