Bundesgerichtshof: Unitymedia darf private Router zu öffentlichen Hotspots machen

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router seiner Kunden dazu nutzen, ein öffentlich zugängliches WLAN einzurichten. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) und urteilte so gegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese hatte gegen Unitymedia geklagt, weil sie dem Anbieter unlauteren Wettbewerb und eine „unzumutbare Belästigung“ seiner Kunden vorwarf. Inhaltsverzeichnis 1. BGH sieht keine „unzumutbare Belästigung“ der Unitymedia-Kunden …