home Politik Bundesregierung beschließt Pflegereform – Beitrag steigt um 0,2 Prozent

Bundesregierung beschließt Pflegereform – Beitrag steigt um 0,2 Prozent

Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wurde heute im Kabinett beschlossen. Mit der Abschaffung des alten dreistufigen Pflegesystems und erneut einer leichten Beitragserhöhung soll die Reform vor allem geistig beeinträchtigten Menschen – wie etwa Demenzkranken – Vorteile bringen. Die Neuerungen treten zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft.

Alte Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt

Demenzkranke sollen die Profiteure der Pflegereform sein. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz begrüßte das neue System. Bisher war der Medizinische Dienst der Krankenkassen für die Prüfung zuständig, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige aufgrund körperlicher Einschränkungen Unterstützung durch Pflegepersonal benötigte und wieviel Zeit die Hilfe in Anspruch nehmen würde – von der Körperpflege bis zur Versorgung.

Bei psychisch Kranken oder altersverwirrten Menschen würden sich aber ganz andere Fragen stellen, urteilte Brysch. Im Bayrischen Rundfunk sagte er, es gehe eben nicht nur um körperliche Einschränkungen, sondern auch um die geistige Einschränkung. Als Beispiel erklärte Brysch: „Wenn Sie jemand morgens anziehen bei Demenz, kann es sein, dass Sie aus dem Zimmer gehen und nach zehn Minuten wieder hereinkommen und feststellen, er ist wieder ausgezogen und liegt im Bett.“ Das neue Einstufungssystem mit fünf Pflegegraden statt drei Pflegestufen soll diesen speziellen Ansprüchen gerecht werden.

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent

INFO-BOX
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.
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In Modellprojekten hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen das veränderte System mit seinen neuen Kriterien getestet. Im kommenden System wird nicht mehr die Zeit gemessen, um den Pflegeaufwand zu bewerten, stattdessen wird die Einschränkung der Selbstständigkeit eines Menschen bemessen: physisch und psychisch. Um bis zu eine halbe Million mehr Menschen sollen künftig von der Pflegeversicherung profitieren. Menschen, die nach dem neu erlassenen Gesetz pflegebedürftig würden, können nach den veränderten Bewertungskriterien der Pflegegrade mal besser, mal schlechter abschneiden.

Gesundheitsminister Gröhe ist jedoch wichtig, dass keiner der bereits aus der Pflegeversicherung leistungsbeziehenden 2,7 Millionen Menschen schlechter gestellt wird. Generell würden die Ansprüche nur nach oben angeglichen, auch wenn laut einer Neueinstufung einem Patienten theoretisch ein geringerer Betrag zustehen würde. Erwartungsgemäß müssen daher die Beitragssätze erneut angepasst werden – nach einer Erhöhung um 0,3 Prozent in diesem Jahr, sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozent angehoben werden. Gegenüber der ARD rechtfertigte Gröhe „diese moderate Beitragserhöhung“, um die Finanzierung bis 2022 sicherstellen zu können. Ab 2017 stünden somit für die Pflege insgesamt pro Jahr fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Eine solche Steigerung des Leistungsvolumens von über zwanzig Prozent habe es in einem sozialen Sicherungssystem noch nie gegeben, so der Gesundheitsminister weiter.

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