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Internationaler Strafgerichtshof: USA entziehen Chefanklägerin Bensouda Visum

Den USA ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag seit langem ein Dorn im Auge. Schon im März drohte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Weltstrafgerichtshofs mit Einreiseverboten, nun hat es Chefanklägerin Fatou Bensouda getroffen. Wie ihr Büro gegenüber der Deutschen Presseagentur bestätigte, haben ihr die Vereinigten Staaten das Visum entzogen. Bensouda könne jedoch weiterhin nach New York reisen, wenn sie dem Weltsicherheitsrat Bericht erstatten müsse, so eine Sprecherin Bensoudas.

USA lehnen Strafgerichtshof strikt ab

INFO-BOX:
Internationaler
Strafgerichtshof (IStGH)
Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag und nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Der Gerichtshof ist eine Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen. Darin unterscheidet er sich vom Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien („UN-Kriegsverbrechertribunal“) sowie dem Internationalen Strafgericht für Ruanda. Gegenüber diesen ist seine Zuständigkeit auch nicht auf bestimmte Konflikte beschränkt.
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Hintergrund des Visaentzugs ist der Antrag Bensoudas auf offizielle Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Geheimdienstes wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan. Bensouda wirft den Angeklagten vor, während ihres Einsatzes vor allem in den Jahren 2003 und 2004 Gefangene brutal misshandelt und gefoltert zu haben. Einen ersten Bericht dazu hatte die Chefanklägerin bereits 2016 vorgelegt, im vergangenen Jahr beantragte sie die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die CIA ein Verhörprogramm entwickelt, das auch bei Gefangenen in Afghanistan zum Einsatz gekommen sein soll, um an Informationen zu gelangen. Zu den Methoden gehören unter anderem Schlafentzug sowie das international geächtete „Waterboarding“.

Die USA lehnen Untersuchungen, die sich gegen US-Bürger oder Verbündete der USA richten, strikt ab. Bereits im vergangenen September hatte US-Sicherheitsberater John Bolton mit Konsequenzen gedroht. Im März machten die USA dann ernst und verhängten erste Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH, die mit den Ermittlungen zu den möglichen Kriegsverbrechen betraut sind. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofs und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab. Wie die Sprecherin Bensoudas weiter mitteilte, werde die Chefanklägerin trotz des Visaentzugs ihre Arbeit „unbeirrt fortsetzen“. Zudem betonte sie, dass der Internationale Strafgerichtshof „unparteiisch und unabhängig“ operiere.

Bensouda seit 2012 Chefanklägerin des IStGH

Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das im selben Jahr in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Länder beigetreten, darunter sämtliche EU-Staaten. Die 58-Jährige Bensouda wurde 2012 Chefanklägerin des Gerichts als Nachfolgerin von Luis Moreno Ocampo, dessen Stellvertreterin sie seit 2004 war. In ihrer Heimat Gambia war sie zuvor Generalstaatsanwältin und Justizministerin, später arbeitet sie als Rechtsberaterin beim Ruanda-Tribunal.