Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über ein geplantes Nachfolgemodell zu informieren. Dies entschied heute das Landgericht Wuppertal und wies damit...
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Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über ein geplantes Nachfolgemodell zu informieren. Dies entschied heute das Landgericht Wuppertal und wies damit...