home Panorama, Wirtschaft Urteil: Vorwerk muss Kunden nicht über anstehenden Thermomix-Modellwechsel informieren

Urteil: Vorwerk muss Kunden nicht über anstehenden Thermomix-Modellwechsel informieren

Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über ein geplantes Nachfolgemodell zu informieren. Dies entschied heute das Landgericht Wuppertal und wies damit die Klage einer Kundin aus Kaiserslautern ab, die nach der überraschenden Markteinführung des Küchengeräts Thermomix TM6 im Frühjahr 2019 ihr wenige Wochen zuvor gekauftes Vorgängermodell TM5 wegen absichtlicher Irreführung zurückgeben wollte.

Gericht: Keine Pflicht auf Kennzeichnung als Auslaufmodell

Der Vorsitzende Richter Stefan Istel betonte in seiner Urteilsbegründung, Vorwerk habe ein berechtigtes Interesse daran gehabt, zunächst die aktuelle Produktion an Geräten noch zu verkaufen, ohne Hinweise auf den künftigen Produktwechsel zu geben. Selbst wenn das neue Gerät schon geplant gewesen sei, bestehe keine Pflicht für den Hersteller, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu kennzeichnen, so das Gericht. Das Landgericht bestätigte damit den Entschluss des Wuppertaler Amtsgerichts aus der Vorinstanz. Dieses hatte die Forderung der Klägerin nach einer Rückabwicklung des Kaufvertrags für den mehr als tausend Euro teuren Thermomix ebenfalls zurückgewiesen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Thermomix TM6 © vorwerk.de / Vorwerk
INFO-BOX:
Thermomix
Mit dem Heizmixer VM 2000, der als „Ur-Thermomix“ gilt, begann 1971 die Geschichte der Thermomix-Küchengeräte. Das erste Modell unter der Bezeichnung Thermomix war 1980 der TM3000, der auch schon eine Kochfunktion mitbrachte.
mehr dazu
Im Vergleich zum Vorgängermodell TM5 beherrscht der Thermomix TM6 zusätzlich die Funktionen anbraten, karamellisieren, fermentieren sowie „Slow Cooking“. Zudem ist die Thermomix-Rezeptsammlung „Cookidoo“ direkt im Gerät installiert. Etliche Kunden, die erst kurz vor der Markteinführung der aktuellen Thermomix-Generation einen TM5 erworben hatten, hatten damals in den sozialen Medien ihrem Ärger Luft gemacht. Zudem bemängelten viele Käufer, dass sie beim Erwerb explizit nachgefragt hätten, ob demnächst ein neues Modell auf den Markt käme, was die jeweiligen Repräsentantinnen verneint hätten. Hersteller Vorwerk hatte sich damals damit verteidigt, dass bei einem Modellwechsel generell eine Übergangsphase unvermeidlich sei. Auch bei einer früheren Ankündigung wären einige jener Kunden enttäuscht gewesen, die kurz vor dieser Ankündigung ein dann veraltetes Gerät gekauft haben.

Repräsentantinnen ebenfalls nur kurzfristig informiert

Der Thermomix ist nicht über Geschäfte zu kaufen. Wer sich für ein Gerät interessiert, muss dieses bei einer Vorwerk-Repräsentantin bestellen, die das Gerät dann im Rahmen einer Kochpräsentation mitbringt. Gegenüber dem „Spiegel“ sagte eine solche Mitarbeiterin, die Repräsentantinnen habe Vorwerk auch erst freitags informiert, dass ab Montag das neue Gerät verkauft werde. Ihren Kunden, die sich kurz zuvor für das Vorgängermodell entschieden hatten, habe sie dann geraten, dieses bei Ebay zu verkaufen. Bleibt als Trost für TM5-Besitzer nur die Tatsache, dass das Nachfolgemodell mit 1.359 Euro rund 150 Euro teuer als der Vorgänger ist.