Maximal 1.000 Personen pro Monat: Bundestag regelt Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu

Das umstrittene Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass 1.000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht wird. Die Möglichkeit dazu besteht für Ehepartner, Minderjährige oder die Eltern von Minderjährigen. Die Abgeordneten …