home Politik Maximal 1.000 Personen pro Monat: Bundestag regelt Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu

Maximal 1.000 Personen pro Monat: Bundestag regelt Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu

Das umstrittene Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass 1.000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht wird. Die Möglichkeit dazu besteht für Ehepartner, Minderjährige oder die Eltern von Minderjährigen. Die Abgeordneten billigten die Neuregelung mit 370 Ja- gegen 279 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.

Vorschläge von FDP und Linken finden keine Mehrheit

INFO-BOX:
Genfer Konventionen
Die vier Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Die erste Genfer Konvention wurde bereits 1864 verabschiedet, eine zweite kam 1929 hinzu. Beide wurden 1949 überarbeitet und mit zwei neuen Abkommen erweitert. Diese Fassungen traten 1950 in Kraft und wurden 1977 durch zwei Zusatzprotokolle und 2005 durch ein drittes Zusatzprotokoll ergänzt.
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Der parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) nannte das Gesetz ein „sehr wichtiges Projekt der Bundesregierung“. Dieses sei nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines großen „Regelwerks Migration“, das das Innenministerium vorantreiben werde. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus ist seit März 2016 ausgesetzt. Betroffen hiervon sind vor allem Syrer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oft nicht den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention (siehe auch Info-Box) zugesprochen bekommen. Die FDP-Fraktion wollte in einem eigenen Gesetzentwurf diesen Zustand um zwei weitere Jahre verlängern, die Linke hingegen die Aussetzung des Familiennachzugs mit sofortiger Wirkung aufheben. Beide Papiere fanden im Parlament keine Mehrheit.

Bei der Auswahl der 1.000 Personen, die pro Monat nach Deutschland nachziehen dürfen, sind vorrangig humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört beispielsweise, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Familienangehörige schwer erkrankt bzw. pflegebedürftig sind oder Leib und Leben von Familienmitgliedern in Gefahr sind. Die Auswahl der Fälle trifft das Bundesverwaltungsamt. In den ersten fünf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (also bis Ende des Jahres) soll es zudem möglich sein, ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den nächsten zu übertragen.

AfD: „Die ganzen Migranten an der Grenze zurückweisen“

Grüne und Linke kritisierten in der Debatte die Beschränkung auf 1.000 Menschen pro Monat als „unmenschlich“. Die AfD lehnt den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich ab. Die AfD-Innenpolitikern Beatrix von Storch forderte die Bundesregierung zusätzlich dazu auf „die ganzen Migranten an der Grenze zurückzuweisen“. Mit Blick auf den aktuellen Asylstreit zwischen CDU und CSU sagte von Storch, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer, die CSU und auch wachsende Teile der CDU „eine Rückkehr zum gesunden Menschenverstand zumindest erahnen lassen“. Seehofer hatte vorgeschlagen, Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, an den Grenzübergängen abzuweisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt diesen Vorstoß ab und will stattdessen weiter auf eine europäische Lösung setzen.