BGH: Banken und Sparkassen können in Anschreiben auf weibliche Anrede verzichten

Banken können Kontoinhaberinnen auch in Zukunft in unpersönlichen Anschreiben mit der männlichen Form „Kunde“ ansprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine entsprechende Klage einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland abgewiesen (siehe auch Info-Box). Inhaltsverzeichnis 1. Richter verneinen Benachteiligung durch Formulierung 2. Krämer will vor Europäischen Gerichtshof gehen Richter verneinen Benachteiligung durch Formulierung Wenn Sparkassen und andere Banken …