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BGH: Banken und Sparkassen können in Anschreiben auf weibliche Anrede verzichten

Banken können Kontoinhaberinnen auch in Zukunft in unpersönlichen Anschreiben mit der männlichen Form „Kunde“ ansprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine entsprechende Klage einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland abgewiesen (siehe auch Info-Box).

Richter verneinen Benachteiligung durch Formulierung

INFO-BOX:
Urteil
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Wenn Sparkassen und andere Banken in Zukunft einen Brief an ihre Kunden schicken, müssen sie die Empfänger dabei nicht als Kunde und Kundin ansprechen. Das hat der BGH heute entschieden. Nach Ansicht der Richter ist die verallgemeinernde Anrede Kunde für Frauen weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Frauen würden folglich nicht durch das sogenannte generische Maskulinum aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt.

Das sieht die Klägerin Marlies Krämer anders. Sie fühle sich von Formulierungen wie Kunde oder Kontoinhaber nicht angesprochen und will die Sparkassen weiterhin dazu bringen, in ihren Schreiben beide Geschlechter zu berücksichtigen. Mit einer ersten Klage am Landgericht Saarbrücken war Krämer gescheitert. Dort argumentierten die Richter, schwer zu verstehende Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter weiter verkompliziert. Gleichzeitig sei der Gebrauch der männlichen Form als Kollektivform für Personen beider Geschlechter im allgemeinen Sprachgebrauch schon seit Jahrhunderten üblich.

Krämer will vor Europäischen Gerichtshof gehen

Krämer will sich davon jedoch nicht abhalten lassen. Die 80-Jährige sieht Sprache als Schlüssel zur Gleichberechtigung und hatte bereits vor der Entscheidung des BGH angekündigt, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Sollte sie dort Erfolg haben, würde das nach Ansicht der Jura-Professorin Maria Wersig weitreichende Folgen für alle Formen der Vertragssprache haben. So müssten nicht nur die Sparkassen, sondern auch andere Institutionen die Neugestaltung ihrer Formulare in Angriff nehmen.

In der Vergangenheit hat Krämer bereits mehrfach einen langen Atem bewiesen. So verweigerte sie in den 1990er Jahren die Annahme eines neuen Passes, bis sie diesen als Inhaberin unterschreiben durfte. In der Folge wurde diese Form in das Dokument aufgenommen. Kurze Zeit später erwirkte sie mit einer Petition, dass Tiefdruckgebiete von Jahr zu Jahr abwechselnd männliche und weibliche Namen erhalten. Vor 1998 waren diese durchgehend mit Frauennamen benannt worden.

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