Bundesverfassungsgericht: Bisherige Grundsteuer-Bemessungsgrundlage ist verfassungswidrig

Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland sind verfassungswidrig, da die bisherigen Regelungen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das …