Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland sind verfassungswidrig, da die bisherigen Regelungen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, so das Gericht. Der Gesetzgeber muss nun eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen. Vorgaben hierzu machte das Gericht nicht.
1. Werte von 1935 in neuen Bundesländern
2. GroKo will Grundsteuer-Reform umsetzen
Werte von 1935 in neuen Bundesländern
Urteil |
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Setzt der Gesetzgeber bis Ende 2019 neue Vorschriften um, müssen rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, weshalb Gemeinden und Finanzämter dafür eine weitere Übergangsfrist von fünf Jahren bekommen. Spätestens ab 2025 darf bei der Grundsteuer aber nicht mehr mit den bisherigen Grundstückswerten gerechnet werden. Die Grundsteuer trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch Mieter. Mit rund 14 Milliarden Euro pro Jahr ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen.
GroKo will Grundsteuer-Reform umsetzen
Eine Neuregelung der Grundsteuer ist bereits seit langem geplant, wurde jedoch vor der letzten Bundestagswahl nicht mehr beschlossen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition eine Reform vereinbart, dabei sind mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei der Neufestsetzung im Gespräch. Eine Neubewertung könnte je nach Art von Grundstück und Immobilie zu einer deutlichen Veränderung der Steuerbelastung führen. Für wen es aber konkret teurer oder billiger wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Das Grundsteuer-Gesamtaufkommen soll den Plänen nach aber in etwa gleich bleiben.