Bundesverwaltungsgericht: Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst erlaubt

Das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vorerst erlaubt. Wie das Gericht ausführte, seien die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien allein zwar kein vernünftiger in Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis es jedoch Alternativen zur gängigen Praxis gebe, sei diese aber noch rechtmäßig. Jedes Jahr werden in Deutschland rund …