Das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vorerst erlaubt. Wie das Gericht ausführte, seien die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien allein zwar kein vernünftiger in Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis es jedoch Alternativen zur gängigen Praxis gebe, sei diese aber noch rechtmäßig. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.
1. NRW wollte Kükentöten schon 2013 per Erlass stoppen
2. Geflügelwirtschaft: Praxistaugliche Alternativen fehlen
NRW wollte Kükentöten schon 2013 per Erlass stoppen
„Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten“, so das Gericht in seinem heutigen Urteilsspruch. Die bisherige Praxis sei jedoch „ausgehend von einer damaligen entsprechend geringeren Gewichtung des Tierschutzes“ jahrelang hingenommen worden. Zudem sei es den Brutbetrieben nicht zumutbar, ihre Betriebsweise sofort umzustellen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Töten von Küken 2013 per Erlass stoppen wollen. Dagegen hatten zwei Brütereien aus NRW geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Die dortigen Richter sahen in der Wirtschaftlichkeit der Betriebe einen „vernünftigen“ Tötungsgrund. Dieser wirtschaftsaffinen Auslegung wollte das Bundesverwaltungsgericht aber bei der Überprüfung des Urteils nicht folgen und stellte den Tierschutz über wirtschaftliche Interessen der Brutbetriebe. Die Tierschutzorganisation PETA sprach in einem Statement von einem „wegweisenden Urteil“ und begrüßte die klare Abgrenzung gegenüber der „skandalösen“ Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Urteil |
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Geflügelwirtschaft: Praxistaugliche Alternativen fehlen
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Auch die Wirtschaft wolle „lieber heute als morgen“ aus der Praxis des Kükentötens aussteigen. „Ohne praxistaugliche Alternativen geht das aber nicht“, so Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke. Das Urteil sei eine „kluge Entscheidung“ und ein „klarer Auftrag“, intensiv an Alternativen zur bisherigen Praxis zu arbeiten. Es müsse alles daran gesetzt werden, „dass möglichst bald eine entsprechende Technik flächendeckend für alle Brütereien in Deutschland zur Verfügung steht.“