Bundesarbeitsgericht: Ausländischen Pflegekräften steht Mindestlohn zu

Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihrem häuslichen Umfeld betreuen, haben Anspruch auf Mindestlohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag in einem Grundsatzurteil. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, so die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Inhaltsverzeichnis 1. 24/7-Pflege …