TÜV Rheinland muss nach EuGH-Urteil wohl kein Schmerzensgeld wegen gefährlicher Brustimplantate zahlen

Obwohl der TÜV mangelhafte Brustimplantate mit seinem Siegel adelte, ist die Prüfanstalt aller Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld an Frauen verpflichtet, die sich die gesundheitsgefährdenden Silikonkissen entfernen lassen mussten. Das legt ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahe (siehe Info-Box). Inhaltsverzeichnis 1. Früheres Urteil sah Strafe von 60 Millionen Euro vor 2. Implantate …