home Panorama TÜV Rheinland muss nach EuGH-Urteil wohl kein Schmerzensgeld wegen gefährlicher Brustimplantate zahlen

TÜV Rheinland muss nach EuGH-Urteil wohl kein Schmerzensgeld wegen gefährlicher Brustimplantate zahlen

Obwohl der TÜV mangelhafte Brustimplantate mit seinem Siegel adelte, ist die Prüfanstalt aller Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld an Frauen verpflichtet, die sich die gesundheitsgefährdenden Silikonkissen entfernen lassen mussten. Das legt ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahe (siehe Info-Box).

Früheres Urteil sah Strafe von 60 Millionen Euro vor

INFO-BOX:
Urteil
Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" einsehen.
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Die Luxemburger Richter urteilten, dass der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet ist, Medizinprodukte selbst zu überprüfen. Ebenso wenig müsse man die Geschäftsunterlagen der Hersteller einer Prüfung unterziehen oder – mit Bezug auf den konkreten Fall – testen, ob es bei Implantaten ein erhöhtes Risiko von Materialrissen gibt. Die Kontrolleure können deshalb nicht grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Die Richter widersprachen damit einem Urteil aus Frankreich, in dem der TÜV zu einer Zahlung von 60 Millionen Euro verpflichtet wurde. Diese Summe sollte auf 20.000 Betroffene verteilt werden.

Die Luxemburger Richter legten allerdings Einschränkungen der Schadensersatzfreiheit fest. In Fällen, in denen es Hinweise darauf gäbe, dass ein Produkt nicht den europäischen Standards entspricht, müssen Institutionen wie der TÜV „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, um ihrer Aufgabe bei der Qualitätssicherung gerecht zu werden. Sollte es derartige Verdachtsmomente bei den Implantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gegeben haben, könnten die Kontrolleure doch noch zu Zahlungen verurteilt werden. Mit dieser Frage muss sich nun erneut der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen, der den EuGH 2015 in dieser Sache angerufen hatte.

Implantate mit billigem Industriesilikon gefüllt

Seit Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2011 hat der TÜV Rheinland darauf bestanden, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die Prüfer hatten das Herstellungsverfahren der von PIP vertriebenen zertifiziert, die Implantate aber nie selbst auf ihre Qualität untersucht. Bei dessen Produktion setzte PIP über Jahre günstiges, aber gesundheitsschädliches Industriesilikon ein.

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