Obwohl der TÜV mangelhafte Brustimplantate mit seinem Siegel adelte, ist die Prüfanstalt aller Wahrscheinlichkeit nicht zur Zahlung von Schmerzensgeld an Frauen verpflichtet, die sich die gesundheitsgefährdenden Silikonkissen entfernen lassen mussten. Das legt ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahe (siehe Info-Box).
1. Früheres Urteil sah Strafe von 60 Millionen Euro vor
2. Implantate mit billigem Industriesilikon gefüllt
Früheres Urteil sah Strafe von 60 Millionen Euro vor
Urteil |
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Das vollständige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" einsehen. |
Die Luxemburger Richter legten allerdings Einschränkungen der Schadensersatzfreiheit fest. In Fällen, in denen es Hinweise darauf gäbe, dass ein Produkt nicht den europäischen Standards entspricht, müssen Institutionen wie der TÜV „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, um ihrer Aufgabe bei der Qualitätssicherung gerecht zu werden. Sollte es derartige Verdachtsmomente bei den Implantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gegeben haben, könnten die Kontrolleure doch noch zu Zahlungen verurteilt werden. Mit dieser Frage muss sich nun erneut der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen, der den EuGH 2015 in dieser Sache angerufen hatte.
Implantate mit billigem Industriesilikon gefüllt
Seit Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2011 hat der TÜV Rheinland darauf bestanden, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die Prüfer hatten das Herstellungsverfahren der von PIP vertriebenen zertifiziert, die Implantate aber nie selbst auf ihre Qualität untersucht. Bei dessen Produktion setzte PIP über Jahre günstiges, aber gesundheitsschädliches Industriesilikon ein.