BGH: Internetplattformen können bei Verstößen gegen das Urheberrecht haften

Internetplattformen wie YouTube können schadenersatzpflichtig werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten hochladen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und neue Verhandlungen zu mehr als einem halben Dutzend Gerichtsverfahren angeordnet. Klagen reichen teilweise bis ins Jahr 2008 zurück In dem Verfahren sind sieben Fälle zusammengefasst. In diesen klärt der BGH …