Aus für Transsexuellengesetz: Betroffene können Geschlechtseintrag künftig leichter ändern

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht sowie seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor, das die Bundesministerien für Justiz und Familie am Donnerstag vorstellten. Es ersetzt, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Transsexuellengesetz. Dieses wurde von vielen Menschen als nicht mehr …