Bundesarbeitsgericht: Konfession darf bei kirchlichen Arbeitgebern keine Einstellungsvoraussetzung sein

Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stellenausschreibung von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit einfordern. Das hat heute das Bundesarbeitsgericht entschieden, nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den verhandelten Fall befunden hatte. Mit dem heutigen Urteil verändern die höchsten Arbeitsrichter die bisher gültige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer …