EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht

Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. Die Speicherpflicht für Telekommunikationsanbieter wird von der Bundesnetzagentur seit 2017 aber ohnehin nicht durchgesetzt. Speicherung nur …