Europäischer Gerichtshof: Auch Folteropfer haben Anspruch auf Flüchtlingsschutz

Folteropfer haben einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz, wenn ihnen bei der Rückkehr in ihr jeweiliges Herkunftsland eine angemessene medizinische Versorgung verweigert würde. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Im zu entscheidenden Fall ging es um einen Tamilen aus Sri Lanka, der 2009 in Großbritannien Asyl beantragt hatte und nach eigenen Angaben in seinem Heimatland …