Bundesverfassungsgericht: Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig
Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Dies schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der 2015 eingeführte Strafrechtsparagraf 217 mache dies weitgehend …