Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der zukünftig die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt. Der Antrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) vorgelegt worden war, erhielt bei der Schlussabstimmung 360 der 602 abgegebenen Stimmen. Damit ist Vereinen organisierte Sterbehilfe künftig verboten und kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Vereine kommerzielle Zwecke verfolgen oder nicht.
Absolute Mehrheit schon in erster Abstimmung
Sterbehilfe bezeichnet Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben – dem Übergang vom Leben zum Tod – bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen reichen. |
Kritiker befürchten allerdings, dass nun auch Ärzte mit Ermittlungsverfahren rechnen müssen, wenn sie sterbenskranken Patienten in Ausnahmefällen beim Suizid behilflich sind, da nicht nur Sterbehilfevereine gewerbsmäßig organisiert seien, sondern jede normale Arztpraxis. Dem widersprach unter anderem Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), da es bei dem Begriff „geschäftsmäßig“ um die Gewinnabsicht gehe und nicht um die Absicht, Leiden zu lindern.
Emotionale Debatte nach langjähriger Diskussion
In der emotional, aber auch persönlich und respektvoll geführten Debatte erzählten viele Redner über eigene Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld oder dem Bekanntenkreis. Das Nachdenken über den Tod sei kein leichter Gedanke mit einfachen Antworten, sondern ein komplexes Thema mit zahlreichen Facetten, sagten mehrere Abgeordnete. Für die Abstimmung im Bundestag war der Fraktionszwang aufgehoben werden, damit jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen abstimmen konnte. Zuvor hatten Mediziner, Parlamentarier, Verbände und Ethiker über zwei Jahre teilweise heftig über Parteigrenzen hinweg über die Vorschläge diskutiert und an immer neuen Entwürfen gefeilt.
Mit der heutigen Entscheidung hat der Bundestag das Thema Sterbehilfe zwar in einen gesetzlichen Rahmen gegossen und eine rechtliche Grauzone beseitigt – das letzte Wort dürfte gerade hinsichtlich zu erwartender Klagen von Ärzten und Palliativmedizinern in dieser Sache aber noch längst nicht gesprochen sein.