Down-Syndrom: Trisomie-Bluttest wird unter engen Voraussetzungen Kassenleistung

Der Bluttest zur Erkennung einer Trisomie (Chromosomen-Anomalie, zu der auch das Down-Syndrom zählt) wird zukünftig von den Krankenkassen bezahlt. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am heutigen Donnerstag. Möglich sein soll die neue Kassenleistung allerdings „nur in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach einer ärztlichen Beratung. …