Bundesverfassungsgericht: „Containern“ bleibt weiterhin strafbar
Das Retten von Lebensmitteln vor dem Wegwerfen („Containern“) kann strafbar sein. Eine solche Strafbarkeit sei nicht grundgesetzwidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Der Gesetzgeber dürfe das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Dingen strafrechtlich schützen. Eine Verfassungsbeschwerde von zwei Studentinnen aus Oberbayern nahm das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Az.: 2 BvR 1985/19, 2 …