home Lifestyle Preisabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Markenhersteller

Preisabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Markenhersteller

Nach mehrjährigen Ermittlungen wurden heute vom Bundeskartellamt insgesamt 152 Millionen Euro an Bußgeldern gegen namhafte Hersteller von Süßwaren, Kaffee, Bier und Pflegeprodukten verhängt. Nahezu alle großen Handelsketten wurden dabei bezichtigt, Verstöße wegen Preisabsprachen begangen zu haben.

Markenhersteller übten Druck auf den Handel aus

Markenhersteller von Süßwaren, Kaffee, Bier und Pflegeprodukten hatten immer wieder versucht, ihre eigenen Preisvorstellungen bei den Handelsriesen durchzusetzen. Die Einflussnahme erfolgte über Druck aber auch über zusätzlich gewährte Rabatte. Preisabsprachen sind aus gutem Grund verboten, denn sie schädigen den Endverbraucher. So verhängte nun das Bundeskartellamt Bußgelder gegen Edeka, Rewe, Metro, Aldi, Kaufland, Fressnapf und Das Futterhaus. Ebenso betroffen sind die Hersteller von Ritter Sport und Haribo sowie Johnson & Johnson und die Dr. Wolff-Gruppe (Alpecin).

Die Unternehmen zeigten sich überwiegend einsichtig und stimmten einer Einigung mit den Wettbewerbshütern zu, was ihnen sicherlich noch höhere Strafen ersparte. Melitta, Mars und der Brauerei-Konzern InBev (z.B. Becks) zeigten sich so während der Ermittlungen außerordentlich kooperationsbereit. Gegen sie wurden keine Bußgelder erhoben.

Warnschuss für Anbieter

Nicht alle Betroffenen zeigten sich aber den Ermittlern gegenüber aufgeschlossen. Sie bestreiten die Vorwürfe. Das Kartellamt nannte zwar keine Namen, wies aber darauf hin, dass dies zu höheren Bußgeldern führen könnte. Es sei prinzipiell nicht zu tolerieren, dass versucht werde, ein gewisses Preisniveau bei den Produkten zu erzwingen und damit den Wettbewerb zu verzerren.

Nach den Worten von Kartellamtschef Andreas Mundt sei dies ein Warnschuss für alle anderen Warengruppen und Händler. Man habe sich zunächst nur auf bestimmte Warengruppen und Praktiken konzentriert. Bußgelder seien aber nur dort verhängt worden, wo klar erwiesen war, dass der Wettbewerb deutlich eingeschränkt war. Wer bisher verschont geblieben sei, dürfe sich nicht in Sicherheit wiegen. Es sei durchaus möglich, dass die Ermittlungen weitergeführt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert