home Politik Neue Sperrklausel: Deutsche Kleinstparteien sollen zukünftig vom Europaparlament ferngehalten werden

Neue Sperrklausel: Deutsche Kleinstparteien sollen zukünftig vom Europaparlament ferngehalten werden

Deutsche Kleinstparteien wie Piraten oder Freie Wähler sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf den Einzug ins Europaparlament haben. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten heute in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel. Diese soll voraussichtlich zwischen zwei und fünf Prozent liegen und dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im EU-Parlament mehr bekommen. Derzeit gibt es im Europaparlament sieben deutsche Kleinstparteien mit nur je einem Sitz (siehe auch Info-Box).

Umsetzung wohl erst bei der Europawahl 2024

Die Sperrklausel hätte eigentlich schon vor Monaten beschlossen werden sollen, Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess jedoch zuletzt wochenlang hinaus. Damit ist eine Einführung zur nächsten Europawahl am 26. Mai 2019 faktisch ausgeschlossen, da die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates vorsehen, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, kann die Klausel frühestens bei der übernächsten Europawahl 2024 zum Einsatz kommen.

Ursprüngliche Fünf-Prozent-Hürde bereits 2011 gekippt

INFO-BOX:
Deutsche Kleinstparteien
im EU-Parlament
- Familien-Partei
- Freie Wähler
- Tierschutz-Partei
- Piraten
- ÖDP
- NPD
- Die Partei
2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die rund ein Jahr zuvor im deutschen Europawahlgesetz festgeschriebene Drei-Prozent-Hürde gekippt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Klausel gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien sowie der Wahlrechtsgleichheit verstoße. Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, so das Gericht damals.

Nach dem Wegfall der Sperrklausel hatten u.a. rechte Parteien wie die NPD den Einzug ins Europaparlament geschafft. Zuvor galt in Deutschland bei Europawahlen gar die auch von Bundestagswahlen bekannte Fünf-Prozent-Hürde, die vom Bundesverfassungsgericht allerdings bereits 2011 aus ähnlichen Gründen wie 2013 als verfassungswidrig eingestuft wurde.