Urteil: Vorwerk muss Kunden nicht über anstehenden Thermomix-Modellwechsel informieren

Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus über ein geplantes Nachfolgemodell zu informieren. Dies entschied heute das Landgericht Wuppertal und wies damit die Klage einer Kundin aus Kaiserslautern ab, die nach der überraschenden Markteinführung des Küchengeräts Thermomix TM6 im Frühjahr 2019 ihr wenige Wochen zuvor gekauftes Vorgängermodell TM5 wegen absichtlicher Irreführung …