Maximal 1.000 Personen pro Monat: Bundestag regelt Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu

Das umstrittene Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass 1.000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht wird. Die Möglichkeit dazu besteht für Ehepartner, Minderjährige oder die Eltern von Minderjährigen. Die Abgeordneten …

Europäischer Gerichtshof: Auch Folteropfer haben Anspruch auf Flüchtlingsschutz

Folteropfer haben einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz, wenn ihnen bei der Rückkehr in ihr jeweiliges Herkunftsland eine angemessene medizinische Versorgung verweigert würde. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden. Im zu entscheidenden Fall ging es um einen Tamilen aus Sri Lanka, der 2009 in Großbritannien Asyl beantragt hatte und nach eigenen Angaben in seinem Heimatland …