WLAN-Hotspots: Europäischer Gerichtshof kippt Störerhaftung von Gewerbetreibenden

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschafft Gewerbetreibenden mehr Rechtssicherheit, wenn sie ihren Kunden einen offenen WLAN-Zugang anbieten. Wurden über diesen Urheberrechte verletzt, konnten sie bisher zur Kasse gebeten werden. Das ist nun nicht mehr der Fall. Inhaltsverzeichnis 1. Urheber können Passwortschutz verlangen 2. Lage bleibt für Privatbetreiber weiter unklar Urheber können Passwortschutz verlangen …