Frankreichs Wettbewerbshüter haben im Streit um das Urheberrecht eine Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro gegen den US-Suchmaschinenriesen Google verhängt. Der Internetkonzern habe nicht redlich mit Verlegern in Frankreich verhandelt, zitierte die Wettbewerbsbehörde ARCEP ihre Präsidentin Isabelle de Silva in einer Mitteilung. Google habe sich geweigert, über eine angemessene Vergütung für die aktuelle Nutzung geschützter Inhalte zu diskutieren. Dadurch habe der Konzern gegen mehrere Anordnungen der Behörde vom April vergangenen Jahres in Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht verstoßen.
1. Google führt Verhandlungen „nicht in gutem Glauben“
2. Teile der Presse von Verhandlungen ausgeschlossen
3. ARCEP fordert Einigung binnen zwei Monaten
Google führt Verhandlungen „nicht in gutem Glauben“
Frankreichs Kartellwächter hatten Google im April vergangenen Jahres zu Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen verpflichtet. Dabei geht es um die Vergütung für das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten, wie sie die EU-Urheberrechtsnovelle von 2019 (siehe auch Info-Box) vorsieht. Dazu gehören Nachrichten, Fotos und Videos von Medien, die bei Google selbst oder bei YouTube angezeigt werden. Die Medienhäuser argumentieren, das Unternehmen verdiene mit den Inhalten Geld durch Werbung, zahle aber keinerlei Nutzungsgebühren. Im September 2020 legten schließlich Medienhäuser wie die Nachrichtenagentur AFP und der französische Verlegerverband APIG Beschwerde bei den Kartellbehörden ein. Google habe, so der Vorwurf, die Verhandlungen nicht mit der Absicht geführt, eine faire Einigung zu erzielen.
Teile der Presse von Verhandlungen ausgeschlossen
Reform EU-Urheberrecht |
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Der Suchmaschinengigant zeigte sich in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung der ARCEP enttäuscht. Man habe durchgängig redlich gehandelt, werde das Feedback aber berücksichtigen und seine Angebote anpassen, so ein Sprecher des Konzerns. Die Geldbuße ignoriere vielmehr die Bemühungen Googles um eine Einigung und die Realität, wie Nachrichten auf den Plattformen des Konzerns funktionieren. „Bis heute ist Google das einzige Unternehmen, das Vereinbarungen für Leistungsschutzrechte hat“. Zudem beziehe sich die Entscheidung der Wettbewerbshüter nicht auf den aktuellen Verhandlungsstand, sondern vor allem auf Gespräche zwischen Mai und September 2020, erklärte der Sprecher. Der Konzern verwies dabei beispielsweise auf eine Grundsatzeinigung mit französischen Verlegern von Anfang dieses Jahres.
ARCEP fordert Einigung binnen zwei Monaten
Im Januar hatte Google bekannt gegeben, erstmals Lizenzvereinbarungen nach dem Leistungsschutzrecht mit APIG getroffen zu haben. Diese umfassen nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters 121 Publikationen und ein Volumen von zusammen 76 Millionen Euro. Wahrgenommen hat dies aber bisher noch kein Medium. Der auf drei Jahre angelegte Rahmenvertrag sei zudem vor einigen Wochen vorläufig ausgesetzt worden, um die Entscheidung der Kartellbehörden abzuwarten. Ob er nun erhalten bleibt, ist unklar. Zusätzlich zur ausgesprochenen Geldstrafe muss der US-Konzern nun Verlegern und Presseagenturen innerhalb von zwei Monaten ein tragfähiges Angebot zur Vergütung geschützter Inhalte vorlegen und die Behörden entsprechend informieren. Sollte dies nicht geschehen, drohen weitere Strafzahlungen in Höhe von bis zu 900.000 Euro pro Tag.