home Panorama „Nazi-Schlampe“: AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel scheitert mit Klage gegen NDR-Satiremagazin „extra 3“

„Nazi-Schlampe“: AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel scheitert mit Klage gegen NDR-Satiremagazin „extra 3“

In der Satiresendung „extra 3“ des NDR wurde die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel scharf angegriffen. Der Moderator der Sendung, Christian Ehring, nannte sie mit Bezug auf eine ihrer Reden „Nazi-Schlampe“. Weidel wollte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen den Sender erwirken, scheiterte damit aber vor dem Landgericht in Hamburg.

Richter sehen offensichtliche „grobe Übertreibung“

Die Richter urteilten, dass es sich bei der Äußerung Ehrings klar erkennbar um Satire handelte. Er hatte die Forderung Weidels, politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu verbannen, mit den Worten kommentiert: „Jawohl! Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein! Da hat die Nazi-Schlampe doch recht!“ (siehe Video).

Trotz der harten Wortwahl ist die Äußerung nach Ansicht des Gerichts durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Fokus der Öffentlichkeit und müsse deshalb auch überspitzte Kritik akzeptieren. Zudem begreife der Zuschauer die Bezeichnung als „grobe Übertreibung“ und nehme deshalb nicht an, dass Weidel „Anhängerin der Nazi-Ideologie“ sei. Der Begriff „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konotation, es liege aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist.“

AfD will Urteil anfechten

Der NDR begrüßte die Entscheidung der Richter und betonte, es ginge bei der Äußerung nur darum aufzuzeigen, wie mögliche Folgen der Forderung Weigels aussehen würden. Ohne politische Korrektheit könnte demnach die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden. Die AfD reagierte hingegen empört. Das Urteil zeige, wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen könne, erklärte Parteisprecher Christian Lüth und monierte, dass vom Gericht die „sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel“ nicht berücksichtigt worden sei. Dementsprechend will man gegen das Urteil in Revision gehen.

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