Die Bundesregierung hat den Weg für milliardenschwere Investitionen in die Digitalisierung von Deutschlands Schulen frei gemacht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich gemeinsam mit den Grünen und der FDP auf eine dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes. Schulen sollen so unter anderem Geld für Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen will man mit dem Geld ausbauen. Hinzu kommen Investitionen in die Entwicklung von Lernplattformen, Schulservern oder interaktive Tafeln. Die geplante Grundgesetzänderung soll voraussichtlich noch vor Weihnachten den Bundestag passieren.
1. Opposition: Investitionen auch in Schulpersonal
2. Länder wollen Eigenanteil von zehn Prozent tragen
Opposition: Investitionen auch in Schulpersonal
Für die Änderung des Artikels 104c GG ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Zukünftig soll der Artikel dann wie folgt lauten: „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.“
Habemus Einigung: @fdpbt, @GrueneBundestag und #GroKo wollen, dass Bund und Länder in der #Bildung kooperieren. Künftig kann der Bund nicht nur in Gebäude investieren, sondern auch in Personal und Fortbildung. 💪🏻 pic.twitter.com/yaGTJERZpY
— Fraktion der Freien Demokraten (@fdpbt) 23. November 2018
Länder wollen Eigenanteil von zehn Prozent tragen
Die Grundgesetzänderung wird notwendig, weil Bildung eigentlich Ländersache und der Bund somit bisher dafür nicht zuständig ist. Das erste gemeinsame Projekt, das auf der Grundlage der Neufassung des Artikels 104c GG umgesetzt werden soll, ist der „DigitalPakt Schule“. Für diesen sind allein fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen. Nach dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung wollen sich die Bundesländer dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen selbst zu tragen. Das Papier soll am 6. Dezember unterschrieben werden, voraussichtlich am 14. Dezember wird sich der Bundesrat mit der Grundgesetzänderung befassen. Neben der Schul-Digitalisierung soll die Änderung auch ermöglichen, dass zukünftig hohe Summe für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen.