Der Grünen-Politiker Volker Beck ist überraschend von allen Ämtern in der Fraktion zurückgetreten. Wie heute bekannt wurde, hatten Polizisten bei einer Kontrolle am gestrigen Dienstagabend Drogen bei dem Bundestagsabgeordneten gefunden. Laut Medienberichten soll es sich um Crystal Meth gehandelt haben.
1. Verzicht auf Bundestagsmandat offen
2. Bereits der zweite Crystal Meth-Fall im Bundestag
3. Update 13.04.2016
Verzicht auf Bundestagsmandat offen
Volker Beck |
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Volker Beck ist neben seiner Tätigkeit als Politiker (seit 1994 im Bundestag) auch als Menschenrechtler aktiv. Von 1987 bis 1990 war Beck Schwulenreferent der Bundestagsfraktion der Grünen, bis 1994 auch Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik seiner Partei. |
Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Berliner Staatsanwaltschaft berichtet, wurden beim Grünen-Abgeordneten 0,6 Gramm einer betäubungsmittelsuspekten Substanz gefunden. Beck war am Nollendorfplatz in Schöneberg von Polizisten kontrolliert worden. Nach der Feststellung der Personalien sei Beck wieder entlassen worden. Er habe sich während der Kontrolle „kooperativ gezeigt“, so die Polizei.
Bereits der zweite Crystal Meth-Fall im Bundestag
Für den Bundestag ist es nicht die erste Drogenaffäre. Im Sommer 2014 wurde bekannt, dass der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann Crystal Meth konsumiert hatte. Hartmann trat daraufhin ebenfalls von seinen Ämtern zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat. Zuvor sorgte ein Medienbericht über Kokainspuren auf Bundestagstoiletten für Aufsehen. Im Jahr 2000 hatte ein Reporter der Sendung „Akte 2000“ Proben genommen und untersuchen lassen. Wie es zu den Spuren kam, konnte in der Folge nicht aufgeklärt werden. Kokain gilt wie Crystal Meth als Droge mit aufputschender Wirkung, die in kurzer Zeit zu einer psychischen Abhängigkeit führt. Langzeitkonsumenten leiden gleichzeitig unter einem schnellen körperlichen Verfall.
Update 13.04.2016
Wie heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Ermittlungen gegen Volker Beck wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000 Euro eingestellt.